Die Grundrechte der Erde


* Unsere Erde

Unser Heimatplanet Erde ist ein lebendiger Organismus - kein
Nutzungsobjekt für Machtansprüche, Raubbau oder Bodenspekulation. Er ist
kein 'Hoheitsgebiet' irgendeiner Nation, sondern höchstens das der
kreativen Kraft , die ihn geschaffen hat, gleich ob mensch sich diese
Kraft als Gott, als Schöpfungsidee oder als das sinnvolle Zusammenwirken
von Naturgesetzen vorstellt. Die Erde steht im Zusammenhang des gesamten
Universums und unterliegt kosmischen Gesetzen , die wir, ihre winzigen
Bewohner , zu erkennen und zu beachten haben, wenn wir überleben wollen.

Wir haben der Erde alle Rechte zuzuerkennen, die wir Menschen uns
zugestehen und als Menschenrechte deklariert haben.

_Artikel 1;_Die Würde der Erde ist unantastbar.

_Artikel 2:_Die Erde hat das Recht auf Leben und Schutz ihrer Gesundheit.

_Artikel 3:_Jede Form von Ausbeutung , Leibeigenschaft und Erniedrigung
ist verboten; sie darf nicht verschachert, geschändet, mißbraucht werden.

_Artikel 4:_Die Erde darf nicht mit Giftstoffen gefoltert, mit Abgasen
und Abfällen verseucht, mit Waffen, Viren und Giftgasen mißhandelt oder
mit Atommüll und Atomexplosionen vergewaltigt werden. Ihre Atmosphäre
ist schützenswert wie die Privatsphäre des Menschen.

_Artikel 5:_Alles, was wir Menschen als unser Eigentum proklamieren,
stammt von der Erde und gehört eigentlich ihr, von Korn und Holz und
Heilmitteln bis zum Erz für Motoren und Geld. Wir haben das Leihgut
wohlbehalten (bzw. als Humus) zurückzu-geben, nicht als Giftmüll oder
radioaktiven Abfall.

_Artikel 6:_ Die Rechte der Erde sollen als wesentlicher Bestandteil in
Völkerrecht und Grundgesetze eingehen. Angriffe und Eingriffe gegen die
Gesundheit der Erde sind als ' Erdverbrechen' be-wußtzumachen. Die
Todesstrafe gegen Bäume, Gewässer, Arten, Kinder und künftige
Generationen ist abzuschaffen.

_Artikel 7:_Das Recht auf Schutz der Erde als Grundlage des Lebens
umfaßt die Aufgabe der Erdheilung. Wir Menschen müssen uns von Räubern
und Parasiten des Planeten verändern zu Planetengärtnern und ?pflegern .

_Artikel 8:_Dazu ist das Zusammenwirken aller verantwortungsbewußten
Kräfte der Erdbevölkerung notwendig, um Pläne für einen neuen -
schonenden und heilenden - Umgang mit der Erde zu schaffen und
durchzusetzen, konkret, phantasievoll und realisierbar. Die Erfahrungen,
das alte Wissen und die Bedürfnisse der sogenannten Naturvölker sind
dabei besonders zu berücksichtigen.

_Artikel 9:_Verantwortlich im Sinne der Rechte der Erde ist jeder
Mensch. Die Politiker werden in die Pflicht genommen, die offizielle
Absegnung der Erdzerstö-rung zu stoppen, die Verursacher der
Umweltverseuchung zur Verantwortung zu ziehen und die Politik des
Raubbaus zu ersetzen durch neue Konzepte schonender Nutzung. Sie sind
den Kindern als den Erd-Erben unmittelbar verantwortlich.

_Artikel 10:_Diese Grundrechte der Erde treten in Kraft, indem wir alle
als Erden-bürger sie praktizieren. Jede/r von uns hat bei jeder Handlung
zu bedenken, wie sie sich auf die Erde aus-wirkt: ob wir sie damit
behandeln wie eine Kloake - oder wie unseren Heimatplane-ten, der uns
ernährt und trägt. Das gibt uns die Möglichkeit, die ungeschriebenen und
nie vorzuschreibenden inneren Grundgesetze des Danks , der Liebe und der
Lebendigkeit wieder in Kraft zu setzen.

© Birgit Berg

WORTWERKSTATT POESIE & POLITIK

birgitberg@bigfoot.de 

Der deutsche Text ist als Farbposter (Bild der Erde im Universum)
erhältlich (DIN-A-2 à 8,-DM + Porto)

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Vervielfältigung zu unkommerziellen Zwecken und Zitieren sind
honorarfrei, jedoch nur mit Quellenangabe zulässig. Jegliche Form der
kommerziellen Auswertung ist untersagt (Urheberschutzgesetz).

Die ?Grundrechte der Erde? wurden erstmals proklamiert am TAG DER ERDE
in Freiburg am 22. April 1990. Sie wurden 1993 bundesweites Motto des
Tags der Erde in Deutschland und sind inhaltliche Plattform des
Freiburger Bündnis Tag der Erde.

Informationen über den internationalen Tag der Erde :

www.earthday.net 

© Birgit Berg  1990, 2000, Wortwerkstatt
Poesie & Politik

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